Dem Bauamt Weesen 058 228 76 06 oder magnus.oeschger@weesen.ch ist während der Bauzeit unaufgefordert Anzeige zu erstatten:
  1. nach Erstellung des Schnurgerüstes
  2. nach Erstellung der Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen (vor dem Eindecken)
  3. nach vollendetem Rohbau, aber vor Inangriffnahme von Verputzarbeiten
  4. nach Fertigstellung des Baues, jedoch spätestens 8 Tage vor dem Bezug
(Meldezettel finden Sie im untenstehenden Online-Schalter)

Dem Feuerschutzbeamten (Wickli + Brunner AG, Herr Frank Richter 055 611 16 25, richter@wickli-brunner.ch) sind die in der brandschutztechnischen Baubewilligung festgelegten Meldungen zu erstatten.

Der Gemeindestelle für baulichen Zivilschutz (Ingenieurbüro Wickli+Brunner AG, Amden, Tel. 055 / 611 16 25) sind während der Bauzeit zu melden:
  1. die Bodenplattenarmierung
  2. die Wandarmierung inkl. Abschlüsse
  3. die Deckenarmierung


Für Baukontrollen und Kontrollen durch die Werkbetriebe (GGA, WV) kann das Baugrundstück während den Bauarbeiten jederzeit betreten werden.

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