Baukontrolle
- nach Erstellung des Schnurgerüstes
- nach Erstellung der Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen (vor dem Eindecken)
- nach vollendetem Rohbau, aber vor Inangriffnahme von Verputzarbeiten
- nach Fertigstellung des Baues, jedoch spätestens 8 Tage vor dem Bezug
Dem Feuerschutzbeamten (Geoinfra Ingenieure AG Herr Frank Richter 055 225 29 80, f.richter@geoinfra.ch) sind die in der brandschutztechnischen Baubewilligung festgelegten Meldungen zu erstatten.
Der Gemeindestelle für baulichen Zivilschutz (Ingenieurbüro Wickli+Brunner AG, Amden, Tel. 055 / 611 16 25) sind während der Bauzeit zu melden:
- die Bodenplattenarmierung
- die Wandarmierung inkl. Abschlüsse
- die Deckenarmierung
Für Baukontrollen und Kontrollen durch die Werkbetriebe (GGA, WV) kann das Baugrundstück während den Bauarbeiten jederzeit betreten werden.
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bausekretariat Weesen | 058 228 76 06 | magnus.oeschger@weesen.ch |