Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens ein Mal jährlich statt.
Ort
Speerhalle WeesenWismetstrasse 4
8872 Weesen
Aufgaben
Die Bürgerschaft beschliesst an der Bürgerversammlung über:
a) Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
b) Jahresrechnung
c) Voranschlag und Steuerfuss
d) Finanzgeschäfte gemäss Anhang der Gemeindeordnung
e) Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden
f) weitere Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung
a) Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
b) Jahresrechnung
c) Voranschlag und Steuerfuss
d) Finanzgeschäfte gemäss Anhang der Gemeindeordnung
e) Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden
f) weitere Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
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