Baubewilligungspflicht
Grundsätzlich bedürfen das Errichten, Ändern, Abbrechen und Umnutzen von Bauten und Anlagen einer Bewilligung. Bewilligungspflichtig sind unter anderem:

Die entsprechende Detailinformationen entnehmen Sie bitte den untenstehenden Dienstleistungen.

 

 

Kontakt

Bausekretariat Weesen
Hauptstrasse 15
8872 Weesen
Tel. 058 228 76 06
Fax 058 228 76 01
magnus.oeschger@weesen.ch

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08.00-11.30, 14.00-16.30 Uhr
Oder ausserhalb der Schalterstunden nach Vereinbarung

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