Bausekretariat Weesen
Baubewilligungspflicht
Grundsätzlich bedürfen das Errichten, Ändern, Abbrechen und Umnutzen von Bauten und Anlagen einer Bewilligung. Bewilligungspflichtig sind unter anderem:
Die entsprechende Detailinformationen entnehmen Sie bitte den untenstehenden Dienstleistungen.
Kontakt
Bausekretariat WeesenHauptstrasse 15
8872 Weesen
Tel. 058 228 76 06
Fax 058 228 76 01
magnus.oeschger@weesen.ch
Öffnungszeiten
Oder ausserhalb der Schalterstunden nach Vereinbarung
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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