
Baubewilligungsverfahren Wasser-Abwasser
Wichtige Informationen zur Meldung von Trinkwasserinstallationen in der Gemeinde Weesen.
Neubau oder Umbau? Melden Sie Ihre Installation!
Wenn Sie ein Gebäude neu bauen oder umbauen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Trinkwasserinstallation rechtzeitig melden. Bitte reichen Sie vor Beginn der Arbeiten folgende Unterlagen dreifach in Papierform bei den Werkbetriebe Weesen, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen ein.
- Installationsanzeige
- Druckdispositiv
- Sanitärschema
Welche Änderungen müssen gemeldet werden?
Folgende Änderungen an Ihrer Trinkwasserinstallation müssen Sie der Abteilung Wasserversorgung melden:
- Einbau oder Austausch von Wassernachbehandlungsanlagen: Dazu gehören z.B. Enthärtungs- und Umkehrosmoseanlagen.
- Änderungen, Erweiterungen oder Rückbau von Installationsteilen: Beispiele sind der Einbau einer neuen Küche mit Dampfgarer, der Austausch eines Warmwasserbereiters, die Installation einer neuen Bewässerungsanlage oder einer Poolnachspeisung.
- Wechsel des Gerätetyps: Z.B. der Austausch eines einzelnen Waschbeckens durch ein Doppelwaschbecken oder der Austausch einer Badewanne durch eine Dusche.
- Austausch von Geräten ohne SVGW-Zertifizierung: Z.B. bei Direktimporten von Geräten ohne entsprechende Zertifizierung.
Welche Änderungen sind meldefrei?
- Der Austausch eines Geräts durch ein identisches Gerät mit SVGW-Zertifizierung ist nicht meldepflichtig. Z.B. der Austausch einer Küchenarmatur oder einer Waschmaschine.
Warum die SVGW-Zertifizierung wichtig ist:
- Die Verwendung von SVGW-zertifizierten Produkten gewährleistet, dass Ihr Trinkwasser nicht durch chemische oder biologische Stoffe verunreinigt wird. So schützen Sie die Qualität unseres wichtigsten Lebensmittels – Wasser.
Wasseranschlussbewilligung: Wann sie erforderlich ist
Eine Wasseranschlussbewilligung ist in den folgenden Fällen zwingend erforderlich:
- Neubau eines Objektes:
- Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes, das an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden soll.
- Umlegung der Hauszuleitung Trinkwasser:
- Wenn die bestehende Hauszuleitung für Trinkwasser verlegt oder an einen anderen Ort verlegt werden muss.
- Erneuerung der Hauszuleitung Trinkwasser:
- Wenn die bestehende Hauszuleitung für Trinkwasser durch eine neue Leitung ersetzt wird.
Wichtige Zusätzliche Informationen:
- Es ist sehr wichtig, sich vor Beginn von arbeiten die Bewilligung einzuholen.
- Die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Richtlinien ist von entscheidender Bedeutung, um die Qualität und Sicherheit der Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.
Grundsatz:
- Generell ist ein Abwasseranschlussgesuch immer dann erforderlich, wenn ein Gebäude neu an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen wird, oder wenn bestehende Abwasserleitungen verändert werden.
- Dies betrifft sowohl Neubauten als auch wesentliche Umbauten oder Erweiterungen.
Zugehörige Objekte
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Abwasseranschlussgesuch (PDF, 1.76 MB) | Download | 0 | Abwasseranschlussgesuch |
Installationsanzeige_Trinkwasser_digital (6)-12 (PDF, 1.37 MB) | Download | 1 | Installationsanzeige_Trinkwasser_digital (6)-12 |
Merkblatt_Entwässerungskonzept_Flächenwidmungsplan (PDF, 539.34 kB) | Download | 2 | Merkblatt_Entwässerungskonzept_Flächenwidmungsplan |
Merkblatt_Kanalisationsplan (PDF, 276.61 kB) | Download | 3 | Merkblatt_Kanalisationsplan |
Merkblatt_Unterhalt_private_Liegenschaftsentwässerung (PDF, 220.69 kB) | Download | 4 | Merkblatt_Unterhalt_private_Liegenschaftsentwässerung |
Planungshilfe_Liegenschaftsentwässerung (PDF, 3.27 MB) | Download | 5 | Planungshilfe_Liegenschaftsentwässerung |
Wasseranschlussbewilligung_-_Gesuchsformular (PDF, 1.65 MB) | Download | 6 | Wasseranschlussbewilligung_-_Gesuchsformular |
Wegleitung_Eingabe_Liegenschaftsentwässerung (PDF, 214.31 kB) | Download | 7 | Wegleitung_Eingabe_Liegenschaftsentwässerung |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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