
Lottoveranstaltung - Bewilligungsgesuch
Vollzugsbeginn kantonale Geldspielgesetzgebung
Die Regierung hat das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele und die zugehörige Vollzugsverordnung auf den 1. November 2020 in Vollzug gesetzt. Aufgrund der neuen Gesetzgebung sind Tombola- und Lottoveranstaltungen, die von einem Verein oder gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden, nicht mehr bewilligungspflichtig, wenn die Plansumme Fr. 50'000.--- nicht übersteigt. Ausführliche Informationen zu allen Kleinspielen, d.h. Geldspiele, für die der Kanton oder die Gemeinde zuständig sind, finden Sie unter www.geldspiele.sg.ch.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei Weesen | 058 228 76 06 | magnus.oeschger@weesen.ch |