Aufgrund der Vorschriften des Bundes ist es notwendig, dass der Antragsteller bzw. die Antragsstellerin persönlich beim Einwohneramt vorbeikommt, um den Antrag zu unterschreiben. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass Minderjährige und unter Vormundschaft stehende Personen von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin begleitet werden oder eine Vollmacht  mitbringen müssen.
Für die Identitätskarte ist der alte Ausweis sowie eine neue Passfoto (nicht älter als 6 Monate, Frontaufnahme, gerade vor der Kamera, Schultern gerade, Kopfhaltung gerade, nicht geneigt, gedreht oder gekippt, Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen, ohne Kopfbedeckung, ohne getönte oder spiegelnde Brillengläser, Farb- oder schwarz/weiss-Foto zulässig, keine gerundeten Ecken) mitgebracht werden.
Die Antragstellung ( für das Kombi-Angebot Pass und Identitätskarte) erfolgt neu im Passbüro des Kantons St.Gallen an der St.Leonhard-Strasse 40.
Bitte beachten Sie die hohen Qualitätsanforderungen, die an die Passfoto gestellt werden. Sie finden sie auf der Fotomustertafel auf der Homepage des Bundesamtes für Polizei.

Bringen Sie bitte mit:

  • aktuelles Passfoto (Anforderungen siehe Fotomustertafel)
  • Ausweis (z.B. Pass, Schriftenempfangsschein)
  • allfällige abgelaufene ID
  • falls eine ID verloren wurde, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens


Die neue ID wird Ihnen in cirka 10 Tagen zugestellt.

Für Kinder bis 18 Jahre beträgt die Gebühr Fr. 35.00, für Erwachsene Fr. 70.00.

Informationen zur kommenden BiomIDK

Das EJPD hat 2023 beschlossen, ergänzend zur heutigen Identitätskarte (IDK) eine biometrische Identiätätskarte (BiomIDK) einzuführen. Die BiomIDK soll Ende 2026 eingeführt werden. Die Schweizerinnen und Schweizer sollen ab diesem Zeitpunkt frei wählen können, welches Modell der IDK sie beziehen möchten. Auch der Bezug als «Kombi» – also Pass und BiomIDK zusammen – wird möglich sein. Die BiomIDK wird – wie der biometrische Pass – einen Chip mit den Personalien, dem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken enthalten. Die Ausstellung der BiomIDK wird in Erfassungszentren erfolgen, analog des Schweizer Passes, da auch die Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Die Kantone als ausstellende Behörde errichten ihre Ausstellungsinfrastruktur gestützt auf die Ausweisgesetzgebung und eigene Vorgaben. Mit der Einführung der BiomIDK will der Bund auch langfristig das problemlose Reisen von Schweizerinnen und Schweizern innerhalb der EU sicherstellen. Das Europäische Parlament und der Rat hatten 2019 eine Verordnung (EU 2019/1157) verabschiedet, die vorsieht, dass die EU-Mitgliedstaaten ab 2021 ausschliesslich biometrische Identitätskarten ausstellen. Die Personalisierung und der Versand der BiomIDK wird (wie beim Schweizer Pass) durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) erfolgen. Die für die BiomIDK notwendigen Werkstoffe und Maschinen werden über den bestehenden Rahmenvertrag von Thales DIS Schweiz AG bezogen. Diese und ihre Sublieferantinnen haben aber keinen Zugriff auf persönliche Daten der Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Das beim Bund gestartete Umsetzungsprojekt wird in enger Zusammenarbeit mit den ausstellenden Behörden abgewickelt, welche für eine bedarfsgerechte Ausstellungsinfrastruktur besorgt sind. Der Bund seinerseits ist verantwortlich für die Entwicklung und Bereitstellung der BiomIDK, die notwendigen Anpassungen von ISA, die Erweiterung der Produktionsinfrastruktur beim BBL, die Kommunikation und die Revision der Ausweisverordnung einschliesslich Gebührenregelung.

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