Kommunales Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben
Die auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Weesen in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge erlauben es, das am 24. Juni 2026 erlassene Feuerverbot im Wald und Waldesnähe aufzuheben.
Die Gemeinderatskanzlei Weesen erlässt gestützt auf Art. 47 Abs. 1 Gesetzes über den Feuerschutz (FSG; sGS 871.1) in Verbindung mit der Verfügung vom 24. Juni 2026 folgende Allgemeinverfügung:
- Das mit Allgemeinverfügung vom 24. Juni 2026 angeordnete Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Weesen wird per 28. Oktober 2026 aufgehoben.
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Die Aufhebung wird im amtlichen Publikationsorgan der Politischen Gemeinde Weesen sowie auf der Gemeindewebseite publiziert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.