Kommunales Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen

2. September 2026
Gemeinderatskanzlei - Der Kanton St. Gallen hebt das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe per Mittwoch, 2. September 2026, 12.00 Uhr, auf. Das von der Politischen Gemeinde Weesen bereits Ende Juni 2026 erlassene kommunale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage herrscht in Weesen und in der Region nach wie vor grosse Trockenheit. Die Wälder und Waldböden sind weiterhin trocken, teilweise liegt bereits trockenes Laubstreu am Boden. Die erfolgten, teilweise gewitterartigen Niederschläge reichen nicht aus, um die Situation nachhaltig zu entschärfen. Die Politische Gemeinde Weesen hält deshalb an ihrem kommunalen Feuerverbot im Wald und in WaldesnäheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. fest. Dabei ist das Anzünden von Feuern und das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald strikt verboten. Innerhalb des Waldabstandes erlaubt ist hingegen die Nutzung von Gas- und Elektrogrills auf dem eigenen Grundstück.

Die Bevölkerung sowie Gäste werden gebeten, das Feuerverbot weiterhin strikt einzuhalten. Über eine Aufhebung des kommunalen Feuerverbots wird informiert, sobald es die Situation zulässt.

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Medienmitteilung_SG_Aufhebung Feuerverbot Sept 2026 (PDF, 93 kB) Download 0 Medienmitteilung_SG_Aufhebung Feuerverbot Sept 2026