Kantonales Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im Umgang mit Feuer und Raucherwaren ist höchste Vorsicht geboten. Im Wald und im Abstand zum Waldrand von 200 Metern gilt:
- kein Feuer machen, auch nicht an offiziellen Feuerstellen
- keine Raucherwaren/Streichhölzer wegwerfen
- kein Feuerwerk entzünden
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- keine Himmelslaternen steigen lassen
Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen WebseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
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| Kantonales Feuerverbot - Medienmitteilung (PDF, 96 kB) | Download | 0 | Kantonales Feuerverbot - Medienmitteilung |
| Kantonales Feuerverbot - Verhaltenshinweise (PDF, 98 kB) | Download | 1 | Kantonales Feuerverbot - Verhaltenshinweise |