Neuerungen bei der Schutzraumbaupflicht
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für den baulichen Zivilschutz von Bundesrechts wegen folgende Neuerungen:
- Ausdehnung der Schutzraumbaupflicht und Ersatzbeitragspflicht auf Erweiterungs- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen
Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen, die zu zusätzlicher Wohnfläche führen, gelten als Neubauten und lösen eine Schutzraumbaupflicht oder Ersatzbeitragspflicht aus.
- Erhöhung der Ersatzbeiträge
Um die gestiegenen Kosten für den Schutzraumbau besser abzudecken, werden die Ersatzbeiträge von bisher 800 Franken auf neu 1400 Franken pro Schutzplatz erhöht.