Betreibung, Rechtsöffnungsbegehren

Beruht die Forderung auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil, auf einer rechtskräftigen Verfügung, auf einer öffentlichen Urkunde oder auf einer durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, so kann der Gläubiger beim zuständigen Kreisgericht die Rechtsöffnung beantragen.

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