Frühestens nach 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung an den Schuldner kann der Gläubiger die Konkurseröffnung verlangen. Er muss beim zuständigen Kreisgericht in Uznach ein Konkursbegehren stellen. Das Recht zur Stellung eines Konkursbegehrens erlischt 15 Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner.

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