Betreibungsbegehren
- Das Betreibungsbegehren ist beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen.
- Es ist kein Kostenvorschuss zu leisten; die Gebühren werden durch Rechnung erhoben.
- Dem Betreibungsbegehren sind keine Beilagen beizufügen.
Zugehörige Objekte
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| Betreibungsbegehren.pdf (PDF, 37.83 kB) | Download | 0 | Betreibungsbegehren.pdf |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Betreibungskreis Weesen-Amden | 058 228 76 03 | betreibungsamt@weesen.ch |