Alle Hunde, die mehr als drei Monate alt sind, müssen gemeldet werden. Sind Sie nicht mehr im Besitz des Hundes genügt eine kurze Mitteilung an die Hundekontrollstelle. Eine im laufenden Jahr bezahlte Hundetaxe ist für den Rest des Jahres in der ganzen Schweiz gültig.

Hundetaxe
Die Hundetaxe kann ab Januar während den ordentlichen Schalterzeiten beim Einwohneramt bezahlt werden. Es sind Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter der Tiere anzugeben. Die Hundetaxe ist jährlich bis zum 31. Mai zu begleichen.

Hundekurse
Hundehalter müssen keine obligatorischen Kurse mehr besuchen. Das nationale Obligatorium wird Ende 2016 abgeschafft. Die Kantone können allerdings Hundekurse weiterhin vorschreiben.


Positives Echo auf Kurse
Freiwillige Hundekurse erachte er aber nach wie vor als sinnvoll, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Das gelte besonders für Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten. Gemäss einer Evaluation sei die Ausbildung sowohl bei den kantonalen Veterinärbehörden als auch bei den Hundehalterinnen und -haltern auf ein überwiegend positives Echo gestossen

Als Besitzer eines Hundes müssen Sie sich an gesetzliche Vorschriften halten. AMICUS bildet die Grundlage dazu.
Als Hundehalter lassen Sie Ihren Hund durch den Tierarzt kennzeichnen (bei Erstkennzeichnung) und registrieren. Für die Registrierung erhalten Sie einen Hundeausweis, die sogenannte PetCard. Bei einem Import oder einer Übernahme des Hundes, können Sie die Kennzeichnung durch den Tierarzt überprüfen lassen.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist neu für Sie?

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie sich bei Amicus mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015). Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Sie sind neu Hundehalter (ab 01.01.2016). Was müssen Sie tun?

Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde und teilen Sie mit, dass Sie Hundehalter sind. Sowohl das Login als auch das Passwort werden Ihnen danach schriftlich zugestellt. Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Art. 7 Hundegesetz

Versicherungspflicht

Die Hundehalterin oder der Hundehalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsdeckung schliesst die Haftpflicht der Hundehalterin oder des Hundehalters sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, mit ein.

Hundegesetz in Vollzug seit 01.01.2020

Hier finden Sie eine Videoanleitung für die Hundedatenbank AMICUS

Vorfälle mit Hunden

Sie können uns Hunde melden, die einen Menschen oder einen anderen Hund gebissen haben oder die Ihnen sonst übermässig aggressiv erscheinen.

Gewisse Personen sind sogar verpflichtet, Bissverletzungen zu melden: dazu gehören Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Hundeausbildende, Tierheimverantwortliche sowie Polizei- und Zollorgane.

Bissverletzungen

Melden Sie uns, wenn ein Hund einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen hat. Unsere Aufgabe ist es, den Sachverhalt zu klären und wo notwendig, entsprechende Massnahmen anzuordnen. 

Auffällige Hunde

Unter diesem Begriff versteht man Hunde, welche sich unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum frei bewegen und dadurch Menschen und / oder andere Tiere gefährden und / oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigen.

Eine Meldung sollte auch dann erfolgen, wenn durch solche Hunde noch keine Menschen oder andere Tiere verletzt worden sind.

Preis

100.00 / Hund
Schäferhund

Zugehörige Objekte

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