Kinderbetreuung: Rückerstattung Betreuungskosten

In Weesen wohnhafte Eltern, welche ihre Kinder in der MuKita in Weesen betreuen lassen, haben neu die Möglichkeit – in Abhängigkeit ihrer Einkommenssituation – finanzielle Beiträge bei der Gemeinde abzuholen. Dazu ist ein entsprechendes Beitragsgesuch einzureichen.

 

Beiträge werden erstmals für die Betreuung vom 01.08.2025 bis 31.12.2025 ausbezahlt. Das Beitragsgesuch ist bis Ende Juni 2026 der Finanzverwaltung einzureichen.

 

Allgemeine Bestimmungen:

  • Beitragsberechtigt sind nur Familien, die in Weesen wohnhaft sind und kein steuerbares Vermögen ausweisen.
  • Sozialhilfebezüger/innen müssen ihre Beiträge über die Sozialhilfe abrechnen.
  • Es werden nur Rückvergütungen für das vorangegangene Jahr gewährt.
  • Für ein Beitragsgesuch muss vorgängig zwingend die Steuererklärung beim Steueramt Weesen eingereicht worden sein.
  • Der Beitragsentscheid der Gemeinde ist endgültig.
  • Die Auszahlung der bewilligten Unterstützungsbeiträge erfolgt nach der definitiven Steuerveranlagung des vergangenen Jahres, jährlich per Ende Juli.
  • Es können nur Rückerstattungen gewährt werden, solange die bewilligte Budgetposition der Gemeinde nicht ausgeschöpft ist.

 

Antrag Vorgehen:

  1. Überprüfen Sie, ob Sie gemäss nachfolgendem Tarifstufenplan unterstützungsberechtigt sind. Massgebend ist das Total der Einkünfte des/der im gleichen Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten (Ziff. 168 der Steuererklärung) gemäss aktueller Veranlagung. Bei Zuzug ist die Steuerveranlagung des vorhergehenden Wohnorts vorzuweisen. Bei Quellensteuerpflichtigen gilt die Summer aller Einkünfte (Lohnausweise).
  2. Reichen Sie den Antrag bis Ende Juni bei der Finanzverwaltung Weesen ein.
  3. Die tieferen Unterstützungsstufen (6. und 7.) werden bei der Beitragszusprache priorisiert behandelt. Für diese Einkommensklassen besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen. Setzen Sie sich dafür direkt mit der Finanzverwaltung (Tel. 058 228 76 08 oder finanzverwaltung@weesen.ch) in Verbindung.

 

 

Total der Einkünfte

Elternbeitrag:

Gemeindebeitrag:

1.

Ab CHF 120'001

100%

0%

2.

 CHF 110'001 – 120’000

91%

9%

3.

 CHF 100'001 – 110’000

82%

18%

4.

 CHF 90'001 – 100'000

72%

28%

5.

CHF 70001 – 90’000

63%

37%

6.

CHF 50'001 – 70'000

55%

45%

7.

CHF 0 – 50'000

45%

55%

 

Zugehörige Objekte

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