Hundehaltung in Weesen wird teurer
Der Gemeinderat genehmigte an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2026 eine Anpassung der Hundesteuer von 100 auf 120 Franken. Grund dafür war ein Vergleich mit den umliegenden Nachbargemeinden, aus dem hervorging, dass sich Weesen an der unteren gesetzlich erlaubten Bandbreite bewegt. Der Gemeinderat erachtet die Anpassung auch angesichts der kommunalen Aufgaben als sachgerecht, namentlich den Vollzug der Hundegesetzgebung und den Unterhalt rund um alle «Robidog»-Behälter auf Gemeindegebiet.
Die Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 40 Tage. 100 Stimmberechtigte können während dieser Frist eine Urnenabstimmung verlangen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wird der Änderungserlass auf den 1. Januar 2027 in Vollzug gesetzt. Die Gemeinderatskanzlei wurde mit der Durchführung des Referendumsverfahrens beauftragt.