Feuer und Feuerwerk ausserhalb des Waldes wieder erlaubt

27. August 2026
Kanton St. Gallen - Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr gemindert. Der Kanton hat deshalb per Samstag, 22. August 2026, das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes aufgehoben. In Wald und Waldesnähe bleibt das Verbot bestehen. Auch können regionale Verbote durch die Gemeinden erlassen werden.

Seit dem 17. Juli 2026 gilt im Kanton St. Gallen ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses wurde notwendig, weil die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton sehr gross war.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr nun so stark gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes per Samstag, 22. August 2026, aufgehoben wird.

Weiterhin verboten bleiben Feuer und Feuerwerke im Wald und in Waldesnähe (200 m). Zudem können die Gemeinden je nach regionaler Situation auch lokale Feuerverbote erlassen.

Der Fachstab Trockenheit verfolgt die Lage weiter. Je nach Wetterentwicklung sind Einschränkungen wieder möglich.

Aktuelle Informationen über Verhaltensempfehlungen und Massnahmen zu Trockenheit und Waldbrandgefahr finden Sie auf der Webseite des KantonsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

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