Kantonales Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

2. Juli 2026
Gemeinderatskanzlei - Nachdem die Politische Gemeinde Weesen bereits per 26. Juni 2026 ein kommunales Feuerverbot beschlossen hat, hat nun auch der Kanton St. Gallen ab Freitag, 3. Juli 2026 ein kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe (200 m) erlassen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Im Umgang mit Feuer und Raucherwaren ist höchste Vorsicht geboten. Im Wald und im Abstand zum Waldrand von 200 Metern gilt:

  • kein Feuer machen, auch nicht an offiziellen Feuerstellen
  • keine Raucherwaren/Streichhölzer wegwerfen
  • kein Feuerwerk entzünden


Im ganzen Kantonsgebiet gilt:

  • keine Himmelslaternen steigen lassen


Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen WebseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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Kantonales Feuerverbot - Medienmitteilung (PDF, 96 kB) Download 0 Kantonales Feuerverbot - Medienmitteilung
Kantonales Feuerverbot - Verhaltenshinweise (PDF, 98 kB) Download 1 Kantonales Feuerverbot - Verhaltenshinweise