Neuerungen bei der Schutzraumbaupflicht
19. Dezember 2025
Bausekretariat, 19. Dezember 2025 - Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage will der Bund die bestehende Schutzbauinfrastruktur erhalten und hat Änderungen bei der Zivilschutzverordnung beschlossen. Diese gelten für alle Baugesuche, die ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für den baulichen Zivilschutz von Bundesrechts wegen folgende Neuerungen:
- Ausdehnung der Schutzraumbaupflicht und Ersatzbeitragspflicht auf Erweiterungs- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen
Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen, die zu zusätzlicher Wohnfläche führen, gelten als Neubauten und lösen eine Schutzraumbaupflicht oder Ersatzbeitragspflicht aus.
- Erhöhung der Ersatzbeiträge
Um die gestiegenen Kosten für den Schutzraumbau besser abzudecken, werden die Ersatzbeiträge von bisher 800 Franken auf neu 1400 Franken pro Schutzplatz erhöht.