1. Mai 2025

Mach jetzt mit und gang as ESAF!
Im Mai verlost die politische Gemeinde Weesen als Partner des ESAF 2025 Glarnerland zehn Tickets zum Einstandspreis in zwei Kategorien für den Samstag, 30. August oder Sonntag, 31. August 2025.

Verfügbar sind vier Tickets der Kategorie 1 (Sitzplatz überdacht, Fr. 145.00 pro Tag) sowie sechs Tickets der Kategorie 2 (Sitzplatz ungedeckt, Fr. 110.00 pro Tag).

Die Tickets werden nur für die Anwohner und Anwohnerinnen von Weesen für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest Glarnerland+ ESAF vom 29.-31. August 2025 verlost und gegen Barzahlung abgegeben!

Teilnahme - so geht's!
Sende eine E-Mail an sekretariat@weesen.ch mit Name, Vorname, Adresse sowie Geburtsjahr und dem gewünschten Tag (Samstag, Sonntag, beide Tage) und nimm an der Verlosung teil. Mit der Teilnahme werden automatisch die untenstehenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.

Teilnahmeschluss
Der Teilnahmeschluss ist am Freitag, 29. Mai 2025, 12 Uhr. Spätere Einreichungen werden nicht berücksichtigt.

Teilnahmeberechtigung
Die Verlosung steht allen natürlichen Personen ab 18 Jahren mit ständigem Wohnsitz in Weesen offen. Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit ihrer Informationen und die Echtheit ihrer Kontaktangaben verantwortlich. Falsche Angaben können zur Disqualifikation führen. Automatisch generierte Einträge und Versendungen sowie technische Manipulation werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Verlosung
Die Verlosung erfolgt durch ein zufälliges Auswahlverfahren. Neben den Gewinner/innen werden weitere Personen für eine Warteliste ausgelost.

Benachrichtigung
Die Gewinner/innen und die Personen auf der Warteliste werden im Anschluss an die Verlosung per E-Mail informiert.

Tickets
Die Tickets werden erst kurz vor dem Anlass (voraussichtlich KW 35) persönlich gegen Barzahlung übergeben. Nicht rechtzeitig abgeholte Tickets werden an Personen auf der Warteliste abgegeben.

Gewinn
Es werden nur die auf der Website www.weesen.ch aufgeführten Tickets für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest Glarnerland+ ESAF verlost. Eine Auszahlung der Gewinne in bar, eine Ersatzleistung sowie ein Umtausch sind ausgeschlossen. Der Handel (auch der unentgeltliche) mit und der Weiterverkauf von Tickets ist nicht statthaft. Die Gewinner können nicht entscheiden, ob es ein gedeckter oder ungedeckter Sitzplatz als Gewinn gibt. Das Los entscheidet, welcher Gewinner welches Ticket gewinnt. Die Gewinner werden über die von ihnen angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Wenn ein Gewinner innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung nicht erreichbar ist oder den Gewinn nicht annimmt, kann der Preis an einen anderen Teilnehmer vergeben werden.

Datenschutz
Die im Rahmen der Verlosung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zur Durchführung der Verlosung verwendet. Dabei hält sich die Gemeinde Weesen an die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss der Verlosung gelöscht. 

Weiteres
Die Gemeinde Weesen behält sich das Recht vor, die Verlosung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu ändern. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt.