Referendumsvorlage: Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement vom 15. Februar 2016 betreffend Bemessung des Feuerschutzbeitrages.
Referendumsvorlage
fakultatives Referendum (Art. 23 Bst. a Gemeindegesetz, Art. 34 Gemeindeordnung)
Gegenstand
Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement vom 15. Februar 2016 betreffend Bemessung des Feuerschutzbeitrages
Referendumsfrist
5. April 2024 bis 14. Mai 2024
Öffentliche Auflage
Der Beschluss des Gemeinderates vom 12. März 2024 betreffend Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement vom 15. Februar 2016 betreffend Bemessung des Feuerschutzbeitrages liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23, öffentlich auf oder kann auf der Homepage www.weesen.ch heruntergeladen werden.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
100 gültige Unterschriften
Allfällige Referendumsbegehren sind vor Ablauf der Referendumsfrist dem zuständigen Gemeinderat einzureichen.
27. März 2024 Gemeinderat Weesen
Zugehörige Objekte
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