Referendumsvorlage: Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement vom 15. Februar 2016 betreffend Bemessung des Feuerschutzbeitrages.

27. März 2024

Referendumsvorlage

fakultatives Referendum (Art. 23 Bst. a Gemeindegesetz, Art. 34 Gemeindeordnung)

Gegenstand

Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement vom 15. Februar 2016 betreffend Bemessung des Feuerschutzbeitrages

Referendumsfrist

5. April 2024 bis 14. Mai 2024

Öffentliche Auflage

Der Beschluss des Gemeinderates vom 12. März 2024 betreffend Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement vom 15. Februar 2016 betreffend Bemessung des Feuerschutzbeitrages liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23, öffentlich auf oder kann auf der Homepage www.weesen.ch heruntergeladen werden.

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:

100 gültige Unterschriften

Allfällige Referendumsbegehren sind vor Ablauf der Referendumsfrist dem zuständigen Gemeinderat einzureichen.

27. März 2024                                                             Gemeinderat Weesen

 

Zugehörige Objekte

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