Verhalten bei Wasseralarm

Die Gemeindebehörden sowie der Führungsstab Weesen informieren Sie mit dem Wasseralarm-Merkblatt über die Überflutungszonen im Gemeindegebiet Weesen und über die Verhaltensanweisungen bei Überflutungsgefahr durch Stauseen.

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Gemeindebehörden sowie der Führungsstab Weesen informieren Sie mit dem beiliegenden Wasseralarm-Merkblatt über die Überflutungszonen im Gemeindegebiet Weesen und über die Verhaltensanweisungen bei Überflutungsgefahr durch Stauseen.

Bei einem drohenden Dammbruch an einem der Stauseen werden Sie mit Sirenen mittels Allgemeinem Alarm (regelmässig auf- und absteigender Ton während einer Minute) alarmiert. Hören Sie in diesem Fall Radio SRF oder das Lokalradio und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Im Falle eines Dammbruchs ertönt der Wasseralarm. Diesen erkennen Sie an 12 tiefen Tönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Bei Eintreten dieser Situation haben Sie die Überflutungszone gemäss Merkblatt unverzüglich zu Fuss zu verlassen. Begeben Sie sich zu den sicheren Warteorten und bleiben Sie dort, bis Sie weitere Anweisungen der Behörden und Rettungskräfte erhalten.

Die Behörden danken Ihnen für die Kenntnisnahme. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Gemeindekanzlei Weesen Telefon 058 228 76 00.
Weesen_Wasseralarm_Merkblatt_2014.pdf (PDF, 183.8 kB)