Der Gast muss persönlich auf der Schweizer Botschaft vorsprechen und erhält von dort auch die Garantieerklärung. Diese wird dort ausgefüllt und an den Garanten in der Schweiz gesandt. Das zuständige Einwohneramt muss diese Garantiererklärung prüfen (Stempel und allfällig Positives/Negatives ausfüllen). Das Einwohneramt wiederum leitet das Gesuch an das Ausländeramt weiter. Das Ausländeramt erfasst die Person, scannt das Gesuch ein und übersteuert die Garantieerklärung via EVA (Elektronisches Visumsystem des Bundes) an die entsprechende Schweizer Botschaft. Wichtig: Das Ausländeramt gibt keine Garantieerklärungen heraus, ebenso nicht das Einwohneramt. Die Garantiererklärung kommt immer von der Schweizer Botschaft. Der Schlussentscheid liegt danach bei der Schweizer Botschaft und nicht beim Ausländeramt, welches lediglich weiterleitende Behörde in diesem Verfahren ist.


Kontaktdaten und weitere Informationen erhalten Sie beim Ausländeramt des Kantons St. Gallen.

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