Biometrischer Ausländerausweis?

Ab 24. Januar 2011 werden Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EFTA - sog. Drittstaaten -  für den Aufenthalt in der Schweiz einen biometrischen Ausländerausweis (L, B oder C) erhalten. Für Gesuche bis und mit 14. Januar 2011 ist das bisherige Scanformular notwendig, alle späteren Gesuche werden ab dem 24. Januar 2011 im neuen System bearbeitet. Für Gesuche ab 17. Januar 2011 ist mit Verzögerungen zu rechnen. Zudem dauert der gesamte Herstellungsprozess (Biometrie) etwas länger.
 
Generell verzögert der neue Schritt der Biometrie-Datenerfassung und anschliessenden Ausweisproduktion die Ausstellung des Ausweises auf ca. 4 Wochen - je nachdem, wie ein Terminvorschlag wahrgenommen werden kann.
 
Die Erfassung der biometrischen Daten wird dabei für alle betroffenen Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen vom Passbüro in St.Gallen vorgenommen. Ist eine Biometrieerfassung notwendig, erhalten diese Personen direkt vom Ausländeramt einen Terminvorschlag für die Erfassung.
biometischer Ausländerausweis

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