Vollzugsbeginn kantonale Geldspielgesetzgebung

Die Regierung hat das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele und die zugehörige Vollzugsverordnung auf den 1. November 2020 in Vollzug gesetzt. Aufgrund der neuen Gesetzgebung sind Tombola- und Lottoveranstaltungen, die von einem Verein oder gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden, nicht mehr bewilligungspflichtig, wenn die Plansumme Fr. 50'000.--- nicht übersteigt. Ausführliche Informationen zu allen Kleinspielen, d.h. Geldspiele, für die der Kanton oder die Gemeinde zuständig sind, finden Sie unter www.geldspiele.sg.ch.

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