Zum Bezug von individueller Prämienverbilligung sind Personen berechtigt, die am 1. Januar des laufenden Jahres den zivilrechtlichen Wohnsitz in Weesen hatten.

Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen erhalten jeweils bis Ende Januar ein Anmeldeformular zugestellt. Dieses ist zusammen mit einer Kopie der Krankenkassepolice des laufenden Jahres bei der AHV-Zweigstelle Weesen zur Prüfung einzureichen. Formulare, welche direkt an die Sozialversicherungsanstalt geschickt werden, gelangen zur Prüfung an die AHV-Zweigstelle zurück.

Die AHV-Zweigstelle gibt Anmeldeformulare an Personen ab, die glauben, Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben. Der Anspruch verwirkt jeweils am 31. Dezember des laufenden Jahres.

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