Aufgrund der Vorschriften des Bundes ist es notwendig, dass der Antragsteller bzw. die Antragsstellerin persönlich beim Einwohneramt vorbeikommt, um den Antrag zu unterschreiben. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass Minderjährige und unter Vormundschaft stehende Personen von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin begleitet werden oder eine Vollmacht  mitbringen müssen.
Für die Identitätskarte ist der alte Ausweis sowie eine neue Passfoto (nicht älter als 6 Monate, Frontaufnahme, gerade vor der Kamera, Schultern gerade, Kopfhaltung gerade, nicht geneigt, gedreht oder gekippt, Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen, ohne Kopfbedeckung, ohne getönte oder spiegelnde Brillengläser, Farb- oder schwarz/weiss-Foto zulässig, keine gerundeten Ecken) mitgebracht werden.
Die Antragstellung ( für das Kombi-Angebot Pass und Identitätskarte) erfolgt neu im Passbüro des Kantons St.Gallen an der St.Leonhard-Strasse 40.
Bitte beachten Sie die hohen Qualitätsanforderungen, die an die Passfoto gestellt werden. Sie finden sie auf der Fotomustertafel auf der Homepage des Bundesamtes für Polizei.

Bringen Sie bitte mit:




  • Ausweis (z.B. Pass, Schriftenempfangsschein)

  • allfällige abgelaufene ID

  • falls eine ID verloren wurde, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens





Die neue ID wird Ihnen in cirka 10 Tagen zugestellt.

Für Kinder bis 18 Jahre beträgt die Gebühr Fr. 35.00, für Erwachsene Fr. 70.00.

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