Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Weesen erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung sind die zuständigen Stellen von Bund und Kanton sowie der Einbürgerungsrat der Wohnsitzgemeinde zuständig.

Wir informieren Sie in einem persönlichen Gespräch gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Setzen Sie sich bitte für einen Termin mit der Gemeinderatskanzlei, Tel. 058/228 76 04, Mail: sekretariat@weesen.ch, in Verbindung. Die Gesuchsunterlagen können ebenfalls bei der Gemeinderatskanzlei, Büro 23, abgeholt werden.

Weitere Infos finden Sie unter: Amt für Bürgerrecht und Zivilstand

Schweizerpass

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