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Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens ein Mal jährlich statt.

Aufgaben:Die Bürgerversammlung beschliesst über:

  • die Gemeindeordnung
  • die Jahresrechnung
  • einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen.
  • Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist
  • Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist
  • Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind

Nächste Versammlungen

Datum Lokalität Kontakt
3. Apr. 2012 20:00 Uhr Speerhalle Weesen Walter Gubser


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